Auf Grund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Südfriedhof in Nordhorn, wird diese für den Zeitraum vom 03.02.2025 bis voraussichtlich 21.02.2025 um ca. 50 m stadteinwärts hinter die Baustelle verlegt.
Die Umleitung der Busse auf den Linien 30/ 31 wird, wie im ersten Bauabschnitt, über die Straße „Obere Blanke“ erfolgen.
Auf Grund der o. g. Bauarbeiten entfallen folgende Haltestellen auf den Linien 30/ 31:
Kolberger Straße, Rügenwalder Straße, Greifenberger Straße
Die folgenden Haltestellen auf den Linien 30/ 31 werden verlegt:
Kösliner Straße in die Straße Obere Blanke.
Obere Blanke in Richtung Blanke-Kreisel, in Höhe der Querungshilfe.
Für diese beiden verlegten Haltestellen gelten die Abfahrtszeiten der jeweiligen Originalhaltestellen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die Bauarbeiten und entschuldigen uns für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.
Verlegung Haltestelle „Hannover Straße“ auf der Bürgerbus Linie 38 Nordhorn – Denekamp.
Auf Grund der nun begonnenen Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich Denekamper Straße, Kanalweg und Richterskamp im Zuge der Umgestaltung der Denekamper Straße, wird ab sofort die Haltestelle „Hannover Straße“ von der Denekamper Straße in die Hannover Straße verlegt.
Im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder behalten sich die ausführenden Verkehrsunternehmen vor, bei Eintritt extremer Wettersituationen, kurzfristig den Verkehr ohne Vorankündigung teilweise oder ganz einzustellen. Bei fehlenden Informationen Dritter liegt die Entscheidung, ob Sie Ihre Kinder bei extremen Wettersituationen die Schule besuchen lassen, bei Ihnen.
Informationen zu wetterbedingtem Schulausfall finden Sie hier: Schulausfälle
Seit 1. Mai kann für nur 58 € pro Monat mit allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs durch Deutschland gereist werden.
Jetzt eine Mail an abo@bentheimer-eisenbahn.de schicken und sich für das Abo anmelden.
Die Vorteile
Für 58 € pro Monat unbegrenzt durch Deutschland reisen
Gültig in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs (nicht im Fernverkehr)
Monatlich kündbar
Wussten Sie schon, dass man Karten für die Deutsche Bahn auch bei der VGB in Nordhorn erwerben kann?
Wie auch in den Reisebüro Berndt Filialen Bad Bentheim, Neuenhaus, Nordhorn, Lingen, können Sie auch am Bahnhof in Nordhorn
Fahrkarten für die DB Züge buchen.
Sprechen Sie uns einfach an!
Mit den aktiv-TICKETs können Sie im Abo für sechs oder zwölf Monate mit den Regional- bzw. Stadtbussen der VGB unbegrenzt in Ihrem Ort (aktiv-TICKET city) oder kreuz und quer durch die Grafschaft Bentheim (aktiv-TICKET regio+) fahren.
Das Jahres-Umwelt-Abo kann von jedem Erwachsenen abonniert werden. Der Beginn kann jeweils zum 1. eines Monats erfolgen, wenn der Antrag bis zum 15. des Vormonates bei der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim vorliegt. Die Dauer der Gültigkeit beträgt 12 Monate ohne automatische Verlängerung und berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches.
Die Karte ist personengebunden und nicht übertragbar. Auf Verlangen ist die rechtmäßige Benutzung durch Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder durch Wiederholung der Unterschrift nachzuweisen.
Die Bestellung muss schriftlich bei der VGB erfolgen unter Beifügung eines Lichtbildes und Kopie des Personalausweises. Ausgabe erfolgt durch die VGB. Der Kunde hat die Angaben auf der Karte auf Richtigkeit zu überprüfen.
Das Fahrgeld wird monatlich zum 1. mittels Lastschrift von einem deutschen Konto abgebucht.
Das Abonnement kann bis zum 15. des laufenden Monats zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Wird dieser Termin versäumt, endet das Abo einen Monat später. Dabei wird die Differenz zu den regulären Monatsfahrkarten für den benutzten Zeitraum in Rechnung gestellt und per Lastschrift zum Monatsende (Ende des Abos) abgebucht. Die Jahreskarte muss zum Ablauf an die Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim zurückgegeben werden.
Im Falle eines Umzuges oder im Todesfalle des Eigentümers, kann das Abo zum Monatsende (Stichtag 15. eines Vormonats) ohne die Differenz zu den regulären Monatskarten gekündigt werden.
Die Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim ist berechtigt das Abo fristlos zu kündigen, wenn eine fristgerechte Abbuchung nicht vorgenommen werden konnte, bei Missbrauch oder wiederholtem Verlust der Fahrkarte. In beiden Fällen ist die Karte unverzüglich zurückzugeben und es wird die Differenz zu den regulären Monatsfahrkarten für den benutzten Zeitraum in Rechnung gestellt.
Bei Verlust oder Zerstörung der Jahreskarte ist eine Kündigung des Abonnements und eine Einschränkung des Geltungsbereiches ausgeschlossen. Der Fahrgast erhält, wenn er den Verlust schriftlich anzeigt, gegen Gebühr ein Ersatzticket für den Rest des Ausgabezeitraumes. Die als abhanden gekommene oder als zerstört gemeldete Jahreskarte ist ungültig.
Bei Wiederauffinden ist sie unverzüglich an die VGB zurückzugeben.
Fahrgelderstattungen wegen Urlaub, Krankheit etc. sowie bei abhanden gekommenen Fahrkarten ist ausgeschlossen.
Eine Änderung des Girokontos ist bis zum 15. des Vormonats bei der Verkehrsgemeinschaft anzuzeigen. Auch eine Namensänderung oder ein Wohnortwechsel ist unverzüglich anzuzeigen.
Niedersachsenticket
Seit dem 09.12.2018 gilt das Niedersachsen-Ticket auch in der Grafschaft Bentheim. Gemeinsam mit der Familie, Freunden, Kollegen oder Nachbarn – mit dem Niedersachsen-Ticket sind Sie und bis zu vier weitere Personen einen Tag lang günstig unterwegs. Reisen Sie zu den schönsten Ausflugszielen in Niedersachsen, Bremen und Hamburg und bis nach Hengelo (NL).
Weitere Informationen finden Sie hier online oder telefonisch bei uns.