Liebe Fahrgäste,

wir die Bentheimer – Eisenbahn AG teilt Ihnen mit das am Dienstag, dem 29.04.2025 der öffentliche Nahverkehr nicht bestreikt wird.

Unsere Linien verkehren den gesamten Tag über zu den Ihnen bekannten Abfahrtszeiten und Haltestellen.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt!

Einschränkungen auf der Bürgerbuslinie 33:

Ab dem 22.04.2025 bis auf weiteres wird die Bentheimer Straße zwischen dem Kreisverkehr Seilerbahn/ Bentheimer Straße/ Bernhard-Niehues-Straße und der Einmündung Bahnhofstraße auf Grund von Bauarbeiten gesperrt.

Die Haltestelle Amtsgericht kann während der Bauphase nicht bedient werden. Als Ersatzhaltestellen dienen die regulären Haltestellen Europaplatz, Bentheimer Straße/ Frensdorfer Ring sowie Rathaus zu den bekannten Zeiten.

Auf Grund von Bauarbeiten in der Blumenstraße, wird die Haltestelle Fliederstraße im Verlauf der Linie 32 um etwa 25 m in Richtung Denekamper Straße verlegt.

Die bekannten Abfahrtszeiten behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Umleitung der Busse auf den Linien 30/ 31 wird, wie im ersten Bauabschnitt, über die Straße „Obere Blanke“ erfolgen.

Auf Grund der o. g. Bauarbeiten entfallen folgende Haltestellen auf den Linien 30/ 31:

Kolberger Straße, Rügenwalder Straße, Greifenberger Straße

Die folgenden Haltestellen auf den Linien 30/ 31 werden verlegt:

Kösliner Straße in die Straße Obere Blanke.

Obere Blanke in Richtung Blanke-Kreisel, in Höhe der Querungshilfe.

Für diese beiden verlegten Haltestellen gelten die Abfahrtszeiten der jeweiligen Originalhaltestellen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die Bauarbeiten und entschuldigen uns für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.

Verlegung Haltestelle „Hannover Straße“ auf der Bürgerbus Linie 38 Nordhorn – Denekamp.

Auf Grund der nun begonnenen Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich Denekamper Straße, Kanalweg und Richterskamp im Zuge der Umgestaltung der Denekamper Straße, wird ab sofort die Haltestelle „Hannover Straße“ von der Denekamper Straße in die Hannover Straße verlegt.

Im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder behalten sich die ausführenden Verkehrsunternehmen vor, bei Eintritt extremer Wettersituationen, kurzfristig den Verkehr ohne Vorankündigung teilweise oder ganz einzustellen. Bei fehlenden Informationen Dritter liegt die Entscheidung, ob Sie Ihre Kinder bei extremen Wettersituationen die Schule besuchen lassen, bei Ihnen.

Informationen zu wetterbedingtem Schulausfall finden Sie hier: Schulausfälle


Seit 1. Mai kann für nur 58 € pro Monat mit allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs durch Deutschland gereist werden.
Jetzt eine Mail an abo@bentheimer-eisenbahn.de schicken und sich für das Abo anmelden.

Die Vorteile
Für 58 € pro Monat unbegrenzt durch Deutschland reisen
Gültig in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs (nicht im Fernverkehr)
Monatlich kündbar

Wussten Sie schon, dass man Karten für die Deutsche Bahn auch bei der VGB in Nordhorn erwerben kann?
Wie auch in den Reisebüro Berndt Filialen Bad Bentheim, Neuenhaus, Nordhorn, Lingen, können Sie auch am Bahnhof in Nordhorn
Fahrkarten für die DB Züge buchen.

Sprechen Sie uns einfach an!

Mit den aktiv-TICKETs können Sie im Abo für sechs oder zwölf Monate mit den Regional- bzw. Stadtbussen der VGB unbegrenzt in Ihrem Ort (aktiv-TICKET city) oder kreuz und quer durch die Grafschaft Bentheim (aktiv-TICKET regio+) fahren.

Das Jahres-Umwelt-Abo kann von jedem Erwachsenen abonniert werden. Der Beginn kann jeweils zum 1. eines Monats erfolgen, wenn der Antrag bis zum 15. des Vormonates bei der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim vorliegt. Die Dauer der Gültigkeit beträgt 12 Monate ohne automatische Verlängerung und berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches.

Die Karte ist personengebunden und nicht übertragbar. Auf Verlangen ist die rechtmäßige Benutzung durch Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder durch Wiederholung der Unterschrift nachzuweisen.

Die Bestellung muss schriftlich bei der VGB erfolgen unter Beifügung eines Lichtbildes und Kopie des Personalausweises. Ausgabe erfolgt durch die VGB. Der Kunde hat die Angaben auf der Karte auf Richtigkeit zu überprüfen.

Das Fahrgeld wird monatlich zum 1. mittels Lastschrift von einem deutschen Konto abgebucht.

Das Abonnement kann bis zum 15. des laufenden Monats zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Wird dieser Termin versäumt, endet das Abo einen Monat später. Dabei wird die Differenz zu den regulären Monatsfahrkarten für den benutzten Zeitraum in Rechnung gestellt und per Lastschrift zum Monatsende (Ende des Abos) abgebucht. Die Jahreskarte muss zum Ablauf an die Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim zurückgegeben werden.

Im Falle eines Umzuges oder im Todesfalle des Eigentümers, kann das Abo zum Monatsende (Stichtag 15. eines Vormonats) ohne die Differenz zu den regulären Monatskarten gekündigt werden.

Die Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim ist berechtigt das Abo fristlos zu kündigen, wenn eine fristgerechte Abbuchung nicht vorgenommen werden konnte, bei Missbrauch oder wiederholtem Verlust der Fahrkarte. In beiden Fällen ist die Karte unverzüglich zurückzugeben und es wird die Differenz zu den regulären Monatsfahrkarten für den benutzten Zeitraum in Rechnung gestellt.

Bei Verlust oder Zerstörung der Jahreskarte ist eine Kündigung des Abonnements und eine Einschränkung des Geltungsbereiches ausgeschlossen. Der Fahrgast erhält, wenn er den Verlust schriftlich anzeigt, gegen Gebühr ein Ersatzticket für den Rest des Ausgabezeitraumes. Die als abhanden gekommene oder als zerstört gemeldete Jahreskarte ist ungültig.

Bei Wiederauffinden ist sie unverzüglich an die VGB zurückzugeben.

Fahrgelderstattungen wegen Urlaub, Krankheit etc. sowie bei abhanden gekommenen Fahrkarten ist ausgeschlossen.

Eine Änderung des Girokontos ist bis zum 15. des Vormonats bei der Verkehrsgemeinschaft anzuzeigen. Auch eine Namensänderung oder ein Wohnortwechsel ist unverzüglich anzuzeigen.